
Termine und Kosten
für Osteopathie + Ganzheitliche Physiotherapie
TERMINE IN NÜRNBERG
Termine vereinbaren
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Bitte planen Sie für Ihren 1. Termin 1 1/4 Stunden Zeit ein.
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Folgebehandlungen dauern 50 - 60 Minuten.
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Physikalische Anwendungen wie Fango mit Nachruhen im Ruheraum benötigen extra Zeit.
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Und denken Sie bitte an den Anamnesebogen. Diesen finden Sie unter Praxis.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer zeitlichen Planung, dass es sich bei dieser Praxis für Osteopathie und Ganzheitliche Physiotherapie um eine Bestellpraxis handelt. Die Rezeptionstätigkeiten und Formalitäten werden von den Therapeuten selbst übernommen und benötigen vor Beginn oder nach Ende Ihres eigentlichen Termins ca. eine 1/4 Std. von Ihrer kostbaren Zeit.
Wir bemühen uns die Termine pünktlich einzuhalten. Sollte es dennoch zu kurzen Verzögerungen und Wartezeiten kommen, bitten wir Sie um Verständnis.
Unsere Prämisse in dieser Praxis liegt nicht im Bestreben, um jeden Preis die Zeiten exakt einzuhalten, sondern im Bestreben einer individuellen Behandlung und Betreuung des einzelnen Patienten.
Terminvereinbarungen und Terminabsagen können wir aus organisatorischen Gründen nur telefonisch entgegennehmen. Der Anrufbeantworter wird regelmäßig abgehört.
Bitte niemals auf die automatisierten Terminerinnerungen von Jameda antworten.
Diese Emails und SMS erreichen uns nicht !!!
Vielen Dank für Ihr Vertändnis,
wir freuen uns über Ihren Anruf.

Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenversicherung
Auch Sie als Kassenpatient können bei uns mit einem normalen Rezept vom Arzt über Krankengymnastik oder besser Manuelle Therapie, umfangreich und nachhaltig untersucht, therapiert und beraten werden. Sprechen Sie uns darauf an, damit Sie schnellstmöglich wieder die schönen Dinge des Lebens genießen und aktiv daran teilnehmen können.
Außerdem leisten viele Ersatzkrankenkassen Zuzahlungen für einige osteopathische Behandlungen im Jahr. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Ersatzkrankenkasse.
Zusatzversicherungen der gesetzlichen Krankenversicherten
Als Heilpraktikerin, Osteopathin und Physiotherapeutin bemühe ich mich um einen ganzheitlichen Therapieansatz und darf ich Ihnen für meine Behandlungen eine Rechnung entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) stellen. Diese Rechnung können Sie als Patient bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen. Erkundigen Sie sich im Voraus, ob Ihre Versicherung Leistungen der Heilpraktiker übernimmt. Auf die Höhe der Erstattung habe ich generell keinen Einfluss, sie wird von den vertraglichen Rahmenbedingungen bestimmt. Für die verrechneten Leistungen sind Sie als Patient zahlungspflichtig, unabhängig von der Erstattungshöhe Ihrer Versicherung.
Private Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen erstatten in der Regel Leistungen der Heilpraktiker. Die Kosten können ganz, teilweise oder bis zu einem bestimmten Jahreslimit übernommen werden. Die Erstattungshöhe hängt von Ihrem vertraglichen Rahmenbedingungen ab, daher habe ich generell keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Erstattungen. Für die verrechneten Leistungen sind Sie als Patient zahlungspflichtig, unabhängig von der Erstattungshöhe Ihrer Versicherung. Selbstverständlich können Sie auch mit einem normalen Rezept vom Arzt über Krankengymnastik oder Manuelle Therapie in meiner Praxis therapiert werden.
Beihilfe
Auch die Beihilfe erstattet in der Regel Leistungen der Heilpraktiker, allerdings können die Beiträge unter Umständen unter den Mindestsätzen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) liegen. Die Erstattungshöhe hängt von den aktuellen Rahmenbedingungen der Beihilfe ab, daher habe ich generell keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Erstattungen. Für die verrechneten Leistungen sind Sie als Patient zahlungspflichtig, unabhängig vom Erstattungsanspruch Ihrer Versicherung. Selbstverständlich können Sie auch mit einem normalen Rezept vom Arzt über Krankengymnastik oder Manuelle Therapie in meiner Praxis therapiert werden.